Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4427
LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17 (https://dejure.org/2017,4427)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.02.2017 - 67 S 20/17 (https://dejure.org/2017,4427)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 67 S 20/17 (https://dejure.org/2017,4427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 1 BGB, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Wohnraummiete: Verantwortlichkeit für die Reparatur von Rissen an der Wohnzimmerdecke bei vertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturlast auf den Mieter; Kündigung wegen nicht durchgeführte Reparatur von Bagatellschäden

  • IWW

    § 535 Abs 1 S 2 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Abwälzung der Schönheitsreparaturlast auf Mieter - Reparatur von Bagatellschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risse an den Zimmerdecken muss der Mieter nicht renovieren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Risse an der Wohnzimmerdecke als Schönheitsreparatur?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Risse in der Zimmerdecke

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Risse in Zimmerdecke der Mietwohnung - muss Vermieter beseitigen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturklausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke - Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Risse an den Zimmerdecken muss der Mieter nicht renovieren! (IMR 2017, 188)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 20 C 67/16
  • LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17
    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
  • LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16

    Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei

    Auszug aus LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17
    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
  • LG Berlin, 06.10.2016 - 67 S 203/16

    Wohnraummiete: Kündigung des Mieters wegen unbefugter oder nicht angezeigter

    Auszug aus LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17
    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
  • LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16

    Wohnraummiete: Ordentliche Vermieterkündigung wegen eines geringfügigen

    Auszug aus LG Berlin, 07.02.2017 - 67 S 20/17
    Denn der der Klägerin allenfalls zur Last zu legende Vorwurf unzureichender Kooperation bei der Beseitigung von (Bagatell-)Mängeln rechtfertigt bei einem langjährig - beanstandungsfrei - geführten Mietverhältnis gemäß §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1, 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB weder dessen fristlose noch die fristgerechte Kündigung, da der Pflichtverletzung des Mieters nach Durchführung der auch hier - ebenso wie bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder unerlaubter Gebrauchsüberlassung - gebotenen Prüfung und Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, ZMR 2016, 695; Urt. v 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16, WuM 2016, 734; Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16, WuM 2016, 741; Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, GE 2017, 49) das für kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht - noch - nicht zukommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht